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in kürze SCANNER-HERSTELLERAbgabe für Autoren

Für jeden verkauften Scanner müssen Hersteller und Importeure in Zukunft eine urheberrechtliche Abgabe an Autoren zahlen. Mit Computer-Scannern sei eine Verfielfältigung ebenso möglich mit Kopier- und Faxgeräten, urteilte der Bundesgerichtshof. (Az. I ZR 335/98) (ap)

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