Abgabe auf Solarstrom: Klage gegen EEG-Umlage
Die Solarindustrie zieht vors Verfassungsgericht. Ihrer Ansicht nach verstößt die Ökostrom-Abgabe gegen das Gleichbehandlungsprinzip und belastet die Falschen.
DÜSSELDORF rtr | Solarindustrie und Verbraucherschützer haben Verfassungsklage gegen die Ökostromreform angekündigt. Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsprinzip verstoße, teilten der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und die Verbraucherzentrale Bundesverband am Mittwoch mit.
„Große Teile der Industrie werden weiterhin von der Energiewende-Finanzierung befreit. Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten“, kritisierte der BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Der Energieexperte der Verbraucherzentrale, Holger Krawinkel, nannte eine Abgabe auf Solarstrom Unsinn. Die Eigenerzeugung sei ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. „Doch die aktuellen Pläne bremsen die Verbraucher aus, die zu einer umweltfreundlichen Stromerzeugung beitragen“, kritisierte er.
Der am Dienstag vom Kabinett verabschiedete Entwurf zur EEG-Novelle sieht vor, ab August den Eigenverbrauch des Solarstroms mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten. Das entspricht nach Angaben des BSW derzeit rund 3,1 Cent je Kilowattstunde (kWh). Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, würden sogar die volle EEG-Umlage zahlen.
Ausgenommen sind lediglich Betreiber von Kleinstanlagen etwa auf Eigenheimen. Dieses Segment machte nach BSW-Angaben im vergangenen Jahr aber nur knapp ein Fünftel der neu installierten Leistung aus. Damit würde also der Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms in den meisten Fällen finanziell belastet.
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