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Abfallgesetz beschlossen

■ Senat: Priorität für Müllvermeidung/ B90/Grüne: Berlin im „Abfallsumpf“

Berlin. Der Senat hat am Dienstag den Entwurf für ein Landesabfallgesetz beschlossen. Der Müllvermeidung werde darin oberste Priorität eingeräumt, erklärte Umweltsenator Volker Hassemer (CDU) nach der Sitzung. Möglichst große Abfallmengen sollten wiederaufbereitet werden. „Die Müllverbrennung wird künftig erst am Schluß stehen, davor kommen intelligente Verwertungsstrategien“, erläuterte Hassemer die Grundsätze des Gesetzentwurfes, der Anfang 1993 ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll.

Vorgesehen ist ferner ein Abfallwirtschaftsprogramm und die regelmäßige Erstellung von Abfallbilanzen. Mit dem Gesetz erhält das Land Berlin außerdem die Möglichkeit, Standorte für Müllentsorgungsanlagen zu bestimmen. Ergebnisse der laufenden Standortuntersuchungen sollen noch im Dezember vorgelegt werden. Die Entsorgung von Sondermüll soll in Zukunft eine noch zu gründende Gesellschaft übernehmen, an der neben Berlin und dem Land Brandenburg auch Erzeuger und Abfallbeseitiger beteiligt werden sollen. Sollte eine Einigung mit Brandenburg nicht zustande kommen, müsse Berlin hier einen „eigenen Weg gehen“.

Auch nach dem Beschluß stecke Berlin „weiter im Abfallsumpf“, kritisierte die Fraktion Bündnis90/ Grüne. Wichtige Eckpunkte blieben in dem Gesetzentwurf ungeklärt, sagten die umweltpolitischen Sprecher, Judith Demba und Hartwig Berger. dpa