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Abbruchsdebatte: Bischof erregt

Berlin. Über irgend etwas müssen sich Bischöfe ja erregen. Jetzt ist es der Beschluß des Senats, eine Gesamtberliner Fristenregelung einführen zu wollen. Dies verstoße „gegen das Grundgesetz, das den Schutz des menschlichen Lebens garantiere“, Magistrat und Senat stellten sich somit gegen geltendes Recht, behauptet der katholische Bischof von Berlin, Georg Sterzinsky. Daß für Frauen auch das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Freiheit der Gewissensentscheidung gilt, hat der Katholik dabei wohl vergessen. Aber, so der Monsignore, die Fristenregelung spräche auch „gegen alle Erkenntnisse namhafter Mediziner, die beklagen, daß die Abtreibungspraxis in der DDR zum Mittel der Familienplanung verkommen sei“. Doch auch hier sprach Hochwürden nur die halbe Wahrheit: Ähnlich wie in Holland stiegen die Abtreibungsraten zwar direkt nach Einführung der liberalen Fristenregelung in der DDR an, sanken dann jedoch noch deutlich unter die durchschnittliche Abbruchquote, die unter restriktiveren Regelungen erzielt worden war.

maz

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