: Ab ins Heim
■ Ortsamt Osterholz will MS-Kranken zwangseinweisen
Heinz-Dieter Jänisch, 57 Jahre alt, wohnt seit 1982 in Osterholz. 1973 erkrankte er an Multiple Sklerose und ist mittlerweile auf ständige Hilfe angewiesen. Rund um die Uhr wird er von einem Pfleger, zwei Zivis und einer Nachtwache betreut. Das ermöglicht ihm, in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben und die aufgebauten sozialen Kontakte zu erhalten, ein „menschenwürdiges Leben zu führen“, wie er es nennt. Die Pflegekosten von 6.320 Mark im Monat zahlt bisher das Ortsamt Osterholz. Doch damit soll nach dem Willen der Behörde nun Schluß sein.
Bereits im Februar teilte das Ortsamt Jänisch mit, daß die Übernahme der Pflegekosten mit Ablauf des Monats März entfällt und eine Heimunterbringung erforderlich ist. Das Amt für Soziale Dienste sei bereits gebeten worden, dies vorzubereiten. Begründung für die behördliche Initiative: Die häusliche Pflege sei aus finanzieller Sicht nicht mehr angemessen und damit durch das Bundessozialhilfegesetz nicht mehr abgedeckt, da die vergleichbaren Kosten für eine Heimunterbringung weit geringer wären.
Jänisch, der gestern zusammen mit Mitgliedern der Bremer Initiative „Selbstbestimmt Leben“ seine Situation öffentlich machte, empfindet das Schreiben als „rabiat“ und spricht von einer „unglaublichen Arroganz“ der Behörden. „Das private Umfeld trägt meines Erachtens wesentlich dazu bei, eine mögliche Genesung einzuleiten, auf jeden Fall aber einer schnelleren Verschlimmerung meines Leidens zu begegnen“, so Jänisch. Das habe die Behörde nicht interessiert. Nicht einmal ein Gespräch mit ihm habe es gegeben.
Das Bundessozialgesetz sieht vor, daß die Wünsche der Hilfeempfänger vorrangig zu berücksichtigen sind. Die von der Behörde zugrundegelegten Vergleichskosten für Heimunterbringung sind nach Auffassung der beiden Initiativenvertreter viel zu niedrig, da sie die besondere Pflegebedürftigkeit von Jänisch nicht berücksichtigen. Mitarbeiter des Osterholzer Ortsamtes durften gestern auf Nachfrage keine Stellungnahme abgeben - der Ortsamtsleiter hatte die Genehmigung verweigert.
Jänisch hat Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und wird bis zu einer Entscheidung in seinen eigenen vier Wänden bleiben können. Nach den Statuten der Neuorganisation der Sozialen Dienste in Bremen (NOSD), die seit etwa zwei Jahren Gültigkeit haben, müßte jetzt eine sogenannte Hilfekonferenz aller Beteiligten einberufen werden. Dazu wird es aber wohl nicht kommen. Nach Informationen des Amtes für Soziale Dienste soll sogar vom Ortsamt Osterholz „mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand“ des Betroffenen von einer „persönlichen Anhörung vor der Bescheiderteilung abgesehen“ werden. om
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