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■ Ab heute gilt das neue VerbrechensbekämpfungsgesetzVorsicht – BND hört mit!

Heute erhält der Bundesnachrichtendienst (BND) neue Befugnisse bei der Überwachung des internationalen Fernmeldeverkehrs. Die Dimension der möglichen Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis ist der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt – immerhin geht es um ein grundsätzlich „unverletzliches“ Grundrecht. Wer ein Telefongespräch mit dem Ausland führt oder vom Ausland aus angerufen wird, muß damit rechnen, daß der BND mithört. Postminister Wolfgang Bötsch hätte die Kunden der Telekom längst durch eine Beilage zur Telefonrechnung informieren müssen, was ab 1. Dezember möglich ist.

Wenn bei einem Telefongespräch mit dem Ausland bestimmte Wörter verwandt werden, schalten sich die Abhörcomputer des BND automatisch ein. Gewiß – es dürfen nur „Suchbegriffe“ in die Wortbanken des BND eingegeben werden, die der Sammlung von Informationen dienen über Terrorismus, Verbreitung von Kriegswaffen, Drogeneinfuhr, Geldfälschungen und Geldwäsche. Wenn aber das „Lauschen“ im Äther effektiv sein soll, müssen auch Tarnbezeichnungen, „Allerweltswörter“ eingegeben werden. Ahnungslos gelangen so unschuldige Menschen in das elektronische Fahndungsnetz des BND.

Besonders abhörgefährdet sind Journalisten. Zeitungs- und Rundfunkredaktionen wie Nachrichtenagenturen telefonieren laufend mit ihren Auslandskorrespondenten. Es gehört zum Informationsauftrag der Presse, sich zum Beispiel mit Mafiaproblemen und Waffenschiebereien zu beschäftigen. Die ungewollte Benutzung von „Suchbegriffen“ ist dabei zwangsläufig. Partizipiert der BND künftig am Redaktionsgeheimnis? Wo bleiben die Proteste der Journalistenverbände und des Deutschen Presserats?

Es geht bei den neuen gesetzlichen Regelungen nicht um die Weitergabe von „Zufallserkenntnissen“ aus der Fernmeldeaufklärung des BND an die Strafverfolgungsbehörden – Stichwort Rabta. Die Politiker haben dem BND mehr gegeben, als er ursprünglich wollte. Was interessiert da schon das Grundgesetz, das im Artikel 19 sagt, daß ein Grundrecht in keinem Falle in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. Und wen interessiert noch, daß die Bundesrepublik Deutschland internationale Verträge eingegangen ist, die sie zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses verpflichten?

Wie so oft ist das Bundesverfassungsgericht die letzte Hoffnung. Herr Senatspräsident Klaus Wedemeier, Sie repräsentieren zwar in Bremen das kleinste Bundesland, aber Sie können sich mit einem Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht große Verdienste um die Bewahrung eines Grundrechts erwerben! Gerhard Saborowski

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