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Ab April mehr Zeit für Sport

■ Anlage am Tegelsbarg darf wieder stärker genutzt werden

„Unsere Fußballer sind vor Freude an die Decke gesprungen“, sagt Ilse Gruhn, Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle des SC Poppenbüttel. Seit gestern steht fest, daß die Trainingszeiten auf der Anlage des Vereins am Tegelsbarg ab 1. April wieder ausgeweitet werden dürfen. Eine neue Sportanlagen-Lärmschutzverordnung macht es möglich.

Der SC Poppenbüttel hatte sechs Jahre unter einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gelitten. Die Berliner Richter stellten 1989 fest, daß auf Rasen- und Aschenplätzen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen und in den Abendstunden (ab 19 Uhr) keine Sportveranstaltungen stattfinden dürfen. Zu dem Urteil hatte die Klage einer 88jährigen Anwohnerin geführt, deren Schwiegersohn, durch Startschüsse eines Leichtathletik-Sportfestes erschreckt, beinahe von der Leiter gefallen wäre.

Seitdem verließen rund 300 Mitglieder den Verein – wegen schlechter Trainingsbedingungen. „Vier Fußballmannschaften mußten gleichzeitig auf einem Platz trainieren“, sagt Gruhn. Die eingeschränkten Trainingszeiten reichten beiweitem nicht für alle Aktiven aus: Die Seniorenmannschaft konnte schließlich gar nicht mehr üben.

Das wird jetzt ein Ende haben. Der TÜV Nord hat aufgrund der Lärmschutzverordnung neue Messungen am Sportgelände durchgeführt. Dabei sind die Experten zu dem Ergebnis gekommen, daß Sport dort auch bis 21 Uhr und an den Wochenenden für die Anwohner zumutbar ist – eine große Erleichterung für die Sportvereine. „Bald können wir endlich wieder Leichtathletik-Wettkämpfe durchführen“, freut sich Gruhn. Der CDU-Bezirksabgeordnete Frank Schira sieht einen „parteiübergreifenden Erfolg“. Bezirksamtsleiter Klaus Meister spricht von einem „kleinen Schritt vorwärts“. Alle sind sich darin einig, daß jetzt in ganz Hamburg wieder bessere Zeiten für den Breitensport anbrechen werden. Die Gefahr, daß Turnen im Freien unterbunden werden könnte, ist gesunken.

Doch wie werden sportkritisch oder gar -feindlich gesonnene Anwohner reagieren? „Dazu darf ich im Moment nicht Stellung nehmen“, sagt Rechtsanwalt Günther Engler, der vor sechs Jahren die Klägerin gegen den SC Poppenbüttel vertreten hat. tos

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