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Ab 1. Juli schnellere Asylverfahren

Bonn (dpa) — Die Bemühungen für die seit Monaten zwischen den Parteien umstrittene Neufassung des Asylrechts sind einen endscheidenden Schritt vorangekommen. Wie sich am Donnerstag in Bonn abzeichnete, soll als erste Etappe am 1. Juli dieses Jahres ein von den Koalitionsparteien zusammen mit der SPD erarbeitetes Gesetz in Kraft treten, das ohne Verfassungsänderung die Beschleunigung der Asylverfahren auf wenige Wochen regelt.

Zunächst wird der Innenausschuß am Mittwoch der kommenden Woche am Rande der Plenarsitzung in Berlin letzte Hand an den Gesetzentwurf zur Verfahrensbeschleunigung legen und formell das Inkrafttreten zum 1. Juli beschließen. Das erklärte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Erwin Marschewski. Wie ergänzend dazu verlautete, sollen zusammen mit dem Gesetz Übergangsvorschriften erlassen werden, die für jene Bundesländer gelten, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen, beispielsweise für die Aufnahme von Asylbewerbern in Sammellagern, erfüllen.

Der FDP-Rechtsexperte Burkhard Hirsch sagte am Donnerstag, daß mit diesem Gesetz 45 Prozent aller Anträge „beschleunigt erledigt“ werden können. Er erinnerte angesichts von 70.000 bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren an die Notwendigkeit einer „Altfall-Regelung“.

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