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■ ATOMMÜLLKlage abgelehnt

Kassel (AP) — Nach Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes können Atomgegner nicht ohne Nachweis von persönlichen Nachteilen gegen radioaktive Anlagen prozessieren. Die Kasseler Richter wiesen deshalb vorgestern die Klagen von mehreren Bürgern gegen die geplante hessische Landessammelstelle für radioaktive Abfälle im Forst Roßberg nahe Marburg als unzulässig ab.

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