■ ASYLRECHT: Fluggesellschaften dürfen Asylbewerber einfliegen
Berlin (taz) — Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat eine Bestimmung des umstrittenen neuen Ausländergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung in Bonn dürfe Fluggesellschaften nicht verbieten, Asylbewerber ohne Aufenthaltsgenehmigung in die Bundesrepublik zu bringen, lautet das Urteil. Sie müsse die Einreise gewähren, damit Asylbewerber überhaupt in den Geltungsbereich des Grundgesetzes kommen könnten. Das Gericht rief zur endgültigen Klärung die Verfassungsrichter in Karlsruhe an. Sollte sich das BVG anschließen, wird der entsprechende Teil im Ausländergesetz außer Kraft gesetzt. Bis dahin bleibt die Regelung bestehen. SEITE 6
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