■ ASYLBEWERBER: Fluggesellschaften sollen zahlen
Frankfurt (ap) — Fluggesellschaften, die Asylsuchende nach Deutschland bringen, sollen für die Kosten für deren mehrtägige Unterbringung im Transitbereich der Flughäfen aufkommen. Dies hat das Frankfurter Oberlandesgericht im Rechtsstreit zwischen der Flughafen Frankfurt AG und der Deutschen Lufthansa entschieden. Gegen das Urteil hat die Lufthansa bereits Revision eingelegt. In der ersten Instanz hatte ein Landgericht zu ihren Gunsten entschieden.
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