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ASF für Streichung des Paragraphen 218

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) wird aller Voraussicht nach auf ihrer nächsten Bundeskonferenz Anfang März eine Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch beschließen. Der Paragraph soll allerdings „nicht ersatzlos“ gestrichen, sondern ein neues Gesetz außerhalb des Strafgesetzbuches eingeführt werden. Ein solches „Schwangerschaftsabbruchgesetz“ könnte z.B. regeln, wie sich Ärzte beim Abbruch verhalten müssen und welche Mindestvorkehrungen für die Errichtung von Kliniken bestehen, in denen Abtreibungen durchgeführt werden. Eine ersatzlose Streichung würde nach Ansicht der ASF strafrechtlich nicht helfen, weil andere Paragraphen des Strafgesetzbuches sogar zu einer höheren Bestrafung herangezogen werden könnten. Das zeigten Erfahrungen aus Kanada.

ppp