piwik no script img

■ ARMEELÄRMDer Krach hat seine Grenzen

Berlin (dpa) — Anwohner von Truppenübungsplätzen müssen zusätzlichen Lärm durch eine erweiterte Nutzung des Militärgeländes nicht hinnehmen. Der Lärm dürfe nur so wenig zunehmen, daß die ursprüngliche Nutzung eines daneben liegenden Grundstücks noch möglich sei, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin am Donnerstag. Im dem Fall hatte ein Gelsenkirchener geklagt, der neben einem Übungsplatz der britischen Streitkräfte und der Bundeswehr ein Grundstück mit Landhaus besitzt. Durch den Bau neuer Schießbahnen hatte sich der Lärmpegel erhöht. (Aktenzeichen: BverwG 7 C19.90)

VERHÜTUNG

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen