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■ MediaBazaarARD verklagt Pro 7

Unser „Tagesthema“ vom Samstag über die Unterbrecherwerbung bei Spielfilmen hat im nachhinein noch einen aktuellen Anlaß bekommen: Gestern gab die ARD bekannt, daß der Süddeutsche Rundfunk in ihrem Auftrag gegen Pro 7 vor dem Landgericht Stuttgart klagt. Nur Filme, die länger als 90 Minuten dauern, dürfen von zwei Werbeblöcken unterbrochen werden. Pro 7 tut dies aber auch dann, wenn Film plus Werbung zusammen länger als 90 Minuten sind („Bruttoprinzip“). Das, so die ARD, sei ein Wettbewerbsnachteil für die ebenfalls um Werbung bemühten Sender.

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