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■ „APO-Anwalt“Staatsanwalt beleidigt

Berlin (dpa) – Wegen Beleidigung eines Staatsanwalts wurde „APO-Anwalt“ Horst Mahler zu einer Geldstrafe von 2.700 Mark verurteilt. Mahler hatte den Staatsanwalt bezichtigt, einige Passagen der Anklageschrift im Zustand der Volltrunkenheit verfaßt zu haben. Es kam zum Prozeß, als Mahler die geforderten 12.000 Mark Strafgeld nicht zahlen wollte. Mahler ist nach der gewaltsamen Befreiung des RAF-Terroristen Andreas Baader mehrere Jahre im Gefängnis gewesen.