: ALKEM: Mit dem Kopp durch die Wand
■ CDU und FDP halten Umweltminister Weimar auch nach dem ALKEM-Urteil des Oberverwaltungsgerichts die Stange
Wiesbaden (taz) - Einer fehlte auf der Sondersitzung des Rechts- und des Umweltausschusses des hessischen Landtags nach dem ALKEM-Urteil des Oberverwaltungsgerichts: dem auf Antrag der Grünen und der SPD zur Sitzung gebetenen ermittelnden Oberstaatsanwalt Albert Farwick aus Hanau wurde vom zuständigen Justizminister Karl-Heinz Koch (CDU) ein Auftritt vor den Ausschüssen verwehrt. Koch: „Alles, was sie wissen wollen, können sie auch von mir erfahren.“
Zu sagen hatte Koch dann allerdings nichts. Das ALKEM -Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes, der die von Umweltminister Karlheinz Weimar (CDU) erlassene Teilgenehmigung für die Plutoniumfabrik für rechtswidrig erklärt hatte, könne in seiner strafrechtlichen Dimension erst nach der schriftlichen Vorlage des Urteils gewürdigt werden. Für die zuständige Staatsanwaltschaft gebe es deshalb „keinerlei Handlungsbedarf“. Und Umwelt- und Reaktorsicherheitsminister Weimar: Schließlich habe eine SPD -geführte Landesregierung die rechtswidrigen Vorabzustimmungen erlassen, auf der dann die „rechtmäßige Teilgenehmigung“ (Weimar) für ALKEM aufgebaut worden sei. Der SPD-Abgeordnete Lothar Klemm hielt Weimar entgegen, das Hanauer Landgericht habe bereits Monate vor der ALKEM -Teilgenehmigung von Weimar die Vorabzustimmungen aus dem Hause Steger (SPD) für „illegal“ erklärt. Über diesen offensichtlichen Rechtsbruch hinaus habe Weimar das Informationsbedürfnis der Bevölkerung schlicht ignoriert. Der grüne Abgeordnete Rupert von Plottnitz warf dem Umweltminister vor, „bewußt und skrupellos“ eine hessische Verfassungskrise heraufzubeschwören. Die Landesregierung beabsichtige, „mit dem Kopp durch die Wand“ zu gehen. Weimar solle umgehend aus dem Amt entlassen werden. Die CDU -Ausschußmitglieder warfen der Opposition vor, über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil die Hanauer Betriebe und die Landesregierung kippen zu wollen. Weimar bleibe in Amt und Würden.
kpk
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