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■ ALGERIENWahlgesetz zugunsten der Frauen geändert

Algier (afp) — Der algerische Verfassungsrat hat den Artikel des Wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt, der es dem Ehemann erlaubt, unter Vorlage des Familienbuches für seine Frau mit abzustimmen. Der Verfassungsrat änderte den Artikel dahingehend, daß der Mann nur für seine Ehefrau mitwählen darf, wenn diese zuvor ihre schriftliche Einwilligung gegeben hat. Die Stimmenübertragung als solche wurde jedoch für verfassungsgemäß erklärt. Insofern ist es nur ein Teilerfolg für Regierungschef Sid Ahmed Ghozali, der den Verfassungsrat angerufen hatte, um gegen den Artikel zu protestieren. Ghozali hatte auch an einer Sitzblockade von Aktivistinnen der Frauenbewegung vor dem Regierungspalast teilgenommen.

FISCHFANG

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