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AKW außer Gericht

Im Streit um die vorübergehende Stillegung des AKWs Brunsbüttel vor sechs Jahren wollen sich die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) und das Land Schleswig-Holstein außergerichtlich einigen: Der für Dienstag geplante Verhandlungstermin vor dem OLG Schleswig wurde gestern abgesagt. „Es gibt Gespräche mit dem Ziel, den Rechtsstreit vergleichsweise beizulegen“, bestätigte Marco Carini, Sprecher des Energieministeriums. Wie dieser Vergleich aussehen könne, sei „im Bereich der Astrologie angesiedelt“. Deutlicher wurde der grüne Staatssekretär Wilfried Voigt: „Wir gehen davon aus, daß wir nichts bezahlen.“

Im Mai 1992 war Brunsbüttel wegen eines defekten Turbinenventils für zehn Tage abgeschaltet worden – vier Tage zu lang, behauptet die Betreiberin HEW und verlangt vom Land 1,5 Millionen Mark Schadensersatz. Den ersten Vergleichsvorschlag des Gerichts, 250.000 Mark an die HEW zu zahlen, lehnte Kiel ab. „Wir gehen weiter davon aus, daß wir den Prozeß gewinnen würden“, so Carini. Andererseits lege der Rechtsprozeß „ganze Abteilungen lahm“. Und da man „vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist“, sei es besser zu verhandeln. hh