AKW-Stade wird vorerst nicht abgeschaltet

■ Klage vor OVG Lüneburg wieder zurückgezogen

Eine sofortige Stillegung des als Schrottreaktor bekannten Atomkraftwerks Stade wird es vorerst nicht geben. Vor dem Atomsenat des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg einigten sich das niedersächsiche Umweltministerium und zwei private Kläger, die die Stillegung verlangt hatten, darauf, die Klage als erledigt zu betrachten. Die Landesregierung bleibt jedoch bei ihrer Absicht, das Uralt-AKW möglichst bald stillzulegen.

Zuvor hatte Rechtsanwalt Reiner Geulen für das rot-grüne Umweltministerium erklärt, daß die Regierung an der Absicht festhalte, „das Atomkraftwerk Stade entsprechend der Regierungserklärung zum rechtlich nächstmöglichen Zeitpunkt stillzulegen“ und alles daran setzen wolle, „hierfür die erforderlichen Grundlagen zu schaffen“. Geulen versicherte, „auch die von den Klägern vorgebrachten Bedenken in vollem Umfang“ in die derzeit laufende Sicherheitsüberprüfung einzubeziehen. Den Klägern soll während der Überprüfungsphase des AKWs, die nach Planungen des Umweltministerium etwa zwei Jahre dauern wird, umfassende Einsicht in die Unterlagen gewährt werden.

Für die Preußen Elektra, die das AKW Stade betreibt, verlangte Rechtsanwalt Dr. Bernd Kunth, daß der Atomsenat die Klage verhandeln müsse. Dem Umweltministerium warf er vor, ausschließlich politisch zu handeln. Das OVG entschied jedoch, dem Antrag der Hauptbeteiligen zu folgen, und die Klage als erledigt zu betrachten.

Vor wenigen Wochen hatte der Sachverständige des Umweltministeriums, Helmut Hirsch von der Gruppe Ökologie berichtet, daß die Gefahr des Berstens des Stader Raktors noch größer ist, als bislang vermutet wurde. Plötzlich auftretende Temperaturveränderungen könnten den Stahl aufplatzen lassen, so daß die gesamte Radioaktivität an die Umwelt gelangen würde. Diese Vorstudien, so betonte Hirsch, würden eine sofortige Stillegung rechtfertigen.

Inzwischen habe die PreAG jedoch einen Aktenberg herausgerückt, der nun ausgewertet werden müßte. Erst dann, so hatte der grüne Staatssekretär Peter Bulle vor einigen Wochen erklärt, wäre eine Stillegung vor Gericht auch durchzusetzen. Dirk Seifert