: AKW-Schadensersatz
Neue Runde im Schadensersatzprozeß der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH (KKW) gegen das Kieler Energieministerium: Das Oberlandesgericht Schleswig vertagte gestern eine Entscheidung, da noch nicht alle Zeugen – vor allem technische Sachverständige – gehört werden konnten. Die KKW hat das Energieministerium auf knapp 1,5 Millionen Mark Schadensersatz verklagt, weil das Ministerium nach einem Störfall im Mai 1992 das Wiederanfahren des Reaktors um vier Tage verzögert habe.
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