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AKW-Klage gescheitert

■ Niedersächsische Landesvorsitzende vom BUND hat vergeblich gegen Atomkraftwerk Krümmel geklagt / Brennelemente-Einbau war rechtens

Berlin/Hannover. Die Klage einer Anwohnerin gegen das Atomkraftwerk Krümmel ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin endgültig gescheitert. Der 11. Senat wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ab, teilte das Gericht am Montag mit. Das Bundesgericht bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 29. Oktober vergangenen Jahres.

Geklagt hatte die niedersächsische Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Renate Backhaus, die etwa 20 Kilometer von dem Kraftwerk entfernt in Niedersachsen wohnt. Sie befürchtet eine radioaktive Verstrahlung durch eine 1991 erfolgte Ausrüstung des Kraftwerks mit einem neuen Brennelementetyp. Zudem sieht sie einen Zusammenhang zwischen dem Atomkraftwerk und den in der Elbmarsch aufgetretenen Leukämiefällen.

Dem jetzt bestätigten Urteil zufolge war der Einbau der neuen Brennelemente rechtens. Die Richter in Schleswig hatten erklärt, aufgrund der ermittelten radioaktiven Emission sei ein Zusammenhang zwischen dem Betrieb des an der Elbe bei Hamburg gelegenen Atomkraftwerks und den Leukämiefällen praktisch ausgeschlossen.

„Rechtlich bin ich damit am Ende“, sagte Backhaus der dpa. Sie forderte die Politik auf, gegen den Reaktor vorzugehen. „Auch mit der Entscheidung des Bundesgerichts ist noch lange nicht der Beweis erbracht, daß es keinen Zusammenhang zwischen dem Atomkraftwerk und den Leukämiefällen gibt.“Dies sei ein Steit in der Wissenschaft, den kein Gericht klären könne. Zudem habe das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Gutachter der Atomkritiker gar nicht angehört. „Das ist ziemlich empörend“, sagte Backhaus.

In einer Mitteilung des BUND forderte Backhaus, nach einem Bonner Regierungswechsel im Herbst müsse auf Bundesebene sofort mit dem Ausstieg aus der Atomenergie begonnen werden. Der Beschluß der Bundesrichter sei auch vor dem Hintergrund des Urteils der Bundesrichter zum Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich in Rheinland-Pfalz bedauerlich. Die Entscheidung gegen Mülheim-Kärlich vom Januar – ebenfalls vom 11. Senat – habe die Atomkraftgegner hoffen lassen, daß die Atomenergie einer rechtlichen Überprüfung heute nicht mehr standhalte.

Mit dem Beschluß der Bundesrichter geht ein bereits seit sieben Jahre andauernder Rechtsstreit zu Ende. 1991 hatte Backhaus ihre Klage eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig wies diese 1994 ab. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin ließ auf Beschwerde hin eine Revision zu, hob das Urteil der Vorinstanz 1996 auf und ordnete eine Neuverhandlung an. Im dem neuen Prozeß vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig wurde die Klage wiederum abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgericht war für Backhaus nun der letztmögliche rechtliche Schritt.

dpa

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