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AIDS–Empfehlungen für Kliniken

Düsseldorf/Köln (dpa) - Grundsätzliche Empfehlungen zum Thema AIDS im Krankenhaus, die bis zur Verweigerung der Weiterbehandlung von Patienten reichen, haben die Bundesärztekammer in Köln und die Deutsche Krankenhausgesellschaft in Düsseldorf erarbeitet. Die noch nicht offiziell veröffentlichten „Gemeinsamen Empfehlungen und Hinweise zur HIV–Infektion“ halten die Ablehnung weiterer Behandlung für den Fall gerechtfertigt, wenn sich ein Patient einem AIDS–Test verweigert, obwohl die Untersuchung aus medizinischer Sicht geboten erscheint. In acht Punkten verweisen die Empfehlungen auf die Behandlungspflicht des Krankenhauses auch für HIV–infizierte oder AIDS–erkrankte Patienten. Eine Weigerung zur Betreuung dieser Patienten „kann zu arbeitsrechtlichen Schritten führen“, heißt es. Grundsätzlich seien Krankenhäuser berechtigt, Bewerber um eine Beschäftigung im Krankenhaus nach einer akuten AIDS–Erkrankung zu fragen. Ausdrücklich stellen die Empfehlungen fest: „Die HIV–Infektion eines Mitarbeiters stellt für sich genommen grundsätzlich keinen Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar.“

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