: AIDS-Prozeß: Drei Jahre wegen Körperverletzung
München (dpa) — Ein 29 Jahre alter an Aids erkrankter Musiker, der 1989 in Kenntnis seiner Infektion mit drei Frauen ungeschützt Geschlechtsverkehr hatte, ist vom Landgericht München am Freitag unter Einbeziehung früherer Strafen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Jugendkammer wertete das Verhalten des Angeklagten als versuchte gefährliche Körperverletzung. Strafmildernd wurde berücksichtigt, daß er nur noch eine Lebenserwartung von zwölf Monaten bis höchstens fünf Jahren hat. Alle drei Frauen sind inzwischen HIV positiv, in keinem Fall konnte das Gericht aber die Möglichkeit einer anderen Infektionsquelle völlig ausschließen. Die Verteidigung will sich um schonende Haftbedingungen für den verurteilten Musiker bemühen, der laut Gutachten das Endstadium von Aids fast erreicht hat.
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