AFFEN UND IHRE VERWANDTEN: Kreiter muss zurückstecken
Mit harten Bandagen polemisiert der Makaken-Forscher Andreas Kreiter gegen Kritiker. Dabei hält er sich offenbar nicht immer an die Wahrheit: Nun musste er eine Unterlassungs-Erklärung unterschreiben.
Der Bremer Biologieprofessor Andreas Kreiter hat am 30. April eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Kreiter hatte im Magazin Die Zeit geschrieben, die Grünen-Abgeordnete Silvia Schön habe "vor laufendem Mikrophon" gesagt, "sie sei auch dann nicht bereit, Affenversuche zu erlauben, wenn deren Ergebnisse einmal einem kranken Kind zugute kommen würden".
Dies habe sie nie gesagt, erklärte Schön. Sie habe auch bis zur Lektüre des Zeit-Gastbeitrages von Kreiter, der am 8.April erschienen war, nicht gewusst, dass irgend jemand die Grundlagen-Experimente des Biologen mit der Heilung kranker Kinder in Verbindung bringen würde.
Kreiter hatte zunächst angegeben, bei der Äußerung "vor laufendem Mikrophon" habe es sich um eine Diskussions-Sendung des Deutschlandfunks gehandelt, bei der auch er selbst auf dem Podium saß. Auf dem Mitschnitt der Sendung fand sich aber nichts dergleichen. In seiner Unterlassungserklärung schreibt Kreiter nun, dass sich "nach zweieinhalb Jahren der genaue Wortlaut nicht mehr verifizieren lässt".
In dem Text für Die Zeit berichtet der Forscher über einen "Vernichtungsfeldzug" gegen ihn. Bremen sei "anders als der Rest der Republik", weil dort Wolfang Apel lebe, "der oberste Funktionär des Deutschen Tierschutzbundes". Der hätte "mit einem Machtapparat fast unbegrenzte Möglichkeiten". Dass der Personenschutz für ihn durch die Polizei "berechtigt" gewesen sei, habe sich "in der beispiellosen, auf persönliche Vernichtung abzielenden Hetzkampagne der Tierschützer und ihrer Funktionäre gezeigt", so Kreiter. Bei einer Diskussionsveranstaltung in der Bürgerschaft sei er auf "die Kohorten des Herrn Apel" gestoßen.
Kreiter macht in dem Text deutlich, dass er nichts von der Formulierung des Tierschutzes als Staatsziel hält: "Für den Tierschutz braucht es ein vernünfties Tierschutzgesetz, nicht irendwelche wahlkampfmotivierten Änderungen in der Verfassung."
In der für den 28. Mai anstehenden Gerichtsverhandlung über die Klage Kreiters gegen den Senat, der weitere Makaken-Versuche nicht genehmigt hatte, geht es juristisch gerade um die rechtliche Bedeutung der Aufwertung des Tierschutzes zum Staatsziel.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Biden genehmigt Lieferung von Antipersonenminen