■ ABTREIBUNGSDATEN: „Tilt“ für den Geist von Memmingen
Stuttgart (taz) — Die Polizei darf in Baden-Württemberg künftig keine Daten von Frauen mehr speichern, die mit dem Paragraphen 218 in Konflikt gekommen waren. Diese Zusage gab jetzt das Innenministerium. Von den 364 in der Personenauskunftsdatei (PAD) des LKA gespeicherten Fällen seien inzwischen 336 gelöscht worden. Bei den 28 noch im Fadenkreuz der Ordnungshüter befindlichen Vorgängen handle es sich um Abtreibungen gegen den Willen der Schwangeren oder um Abbrüche im Zusammenhang mit einer Gewalttat, teilte Innenminister Dietmar Schlee mit. Die Landesdatenschützerin Ruth Leuze hatte der Polizei eklatante Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen vorgeworfen: der behördlichen Sammelleidenschaft fielen auch Frauen zum Opfer, die gar nicht schwanger waren oder Fehlgeburten hatten.
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