■ ABTREIBUNG: Bereitschaft zum Abbruch darf verlangt werden
Berlin. Vom Chefarzt einer städtischen Frauenklinik kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Bereitschaft zum Schwangerschaftsabbruch verlangt werden. Die Stadt Nürnberg hatte dies 1986 als Einstellungsvoraussetzung gefordert. Die bayerische Rechtsaufsicht klagte gegen die Stadt. Das Gericht vertrat nun die Auffassung, daß der Arzt auch das Recht habe, Abtreibungen zu verweigern, wenn er sich zunächst dazu bereit erklärt habe.
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