85.-88. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Die Uno hat das Wort
Der ehemalige UN-Experte Dinesh Mahtani erzählt, wie er die Strukturen und Verbrechen der FDLR im Kongo untersuchte. Seine Quellen bleiben vertraulich – das frustriert die Verteidigung.
STUTTGART/BERLIN taz | In seinem 15. Monat , dem Juli 2012, vollzieht der vor sich hinplätschernde Kriegsverbrecherprozess vor dem OLG Stuttgart gegen die beiden Führer der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni einen qualitativen Sprung. Ab jetzt sagen Experten der Vereinten Nationen aus, die jahrelang vor Ort im Kongo die Tätigkeiten und Verbindungen der FDLR und anderer bewaffneter Gruppen erforscht haben.
Dinesh Mahtani arbeitete 2008 und 2009 für die UN-Expertengruppe, die für das Sanktionskomitee der UN zur Überwachung der Sicherheitsresolution 1533 – die ein Waffenembargo gegen irreguläre Milizen im Kongo enthält – im Halbjahresrythmus ausführliche Berichte verfasst.
Im Jahre 2009 – dem Jahr, um das es in Stuttgart hauptsächlich geht – leitete er die Gruppe. Diese legte im November 2009 einen Bericht mit den bisher ausführlichsten Erkenntnissen über die FDLR vor.
„Wir haben Menschenrechtsverletzungen der FDLR dokumentiert im Kontext militärischer Operationen; wir dokumentierten die Beziehungen zwischen der FDLR und FARDC inklusive Waffenlieferungen durch die FARDC; wir untersuchten die Rolle der FDLR im illegalen Handel mit Gold und anderen Mineralien, sowie die Befehlskette und die Beziehung des Militärkommandos zu den Angeklagten. Wir haben auch Interviews mit Opfern durchgeführt“, beschreibt Mahtani seine Tätigkeit.
Vernehmung hinausgezögert
Bis er diese einführende Bemerkung überhaupt machen kann, ist am 2. Juli bereits eine Stunde vergangen. Wieder einmal hat Murwanashyakas Verteidigung nämlich mit Anträgen zu Beginn der Sitzung den Beginn der Zeugenvernehmung hinausgezögert.
Und als Mahtani endlich sprechen darf, wird er gleich wieder unterbrochen: Musonis Verteidigung beantragt wörtliche Protokollierung, auch nicht zum ersten Mal, und auch nicht zum ersten Mal wird das abgelehnt – „es kommt nicht auf den Wortlaut an, sondern auf den Inhalt der Aussage“.
So kann viel Zeit vergehen. Auch am zweiten Vernehmungstag, dem 4. Juli. gibt es Unterbrechungen, zum Beispiel weil die Verteidigung jetzt erst von einem UN-Bericht aus dem Jahr 2010 erfahren habe, den sie erst lesen müsse, und daher solle der Senat die Verhandlung aussetzen.
Die Verhandlung wird unterbrochen
„Wir wissen gerade nicht, worum es geht“, sagt dazu die Bundesanwaltschaft. Eine halbe Stunde lang wird unterbrochen. Wir wissen auch nicht, worum es geht, beschließt der Senat dann sinngemäß; aber die Verteidigung habe seit dem 21. Mai Zeit gehabt, denn der Bericht liege ihr seither unübersetzt vor, also gebe es keine Aussetzung der Verhandlung.
So etwas führt natürlich dazu, dass im Laufe der vier für Mahtani angesetzten Verhandlungstage die Verteidigung mangelnde Zeit beklagt. Am Ende des vierten Tages, dem 11. Juli, kündigt sie an, sie wolle ihn erneut für „10 bis 15 Verhandlungstage“ laden.
Die Drohbriefe der FDLR
Interessant ist Dinesh Mahtani als Zeuge durchaus. Ja, FDLR-Kämpfer hätten bestätigt, dass Murwanashyaka der Oberkommandant der Bewegung war, sagt er. Das stehe auch in der FDLR-Satzung. Ja, FDLR-Kommandeure hätten bestätigt, dass Murwanashyaka militärische Befehle erteilte.
„In Bunyakiri erhielten wir Bilder von handschriftlichen Zetteln mit FDLR-Stempel mit Drohungen an die Zivilbevölkerung, sollten sie die FDLR nicht unterstützen“, erinnert Mahtani sich an einen Besuch in diesem Ort in Süd-Kivu. Diese Zettel liegen dem Senat als Kopien vor.
Originale behalten
Bekommen habe er sie von einem „geachteten Menschenrechtsaktivisten vor Ort“, erläutert Mahtani später. Allerdings: „Er bestand darauf, die Originale zu behalten, für die lokalen Behörden“.
Wie kam er an diese Briefe, fragt der Vorsitzende Richter Hettich. „Sie sind in den Dörfern verteilt worden“, antwortet Mahtani. Wie konnte man sie der FDLR zuordnen, fragt Hettich. „Auf einem ist ein Stempel“, sagt Mahtani und erwähnt den Namen eines FDLR-Kommandeurs Guillaume.
„Die Verteidigung behauptet, diese Briefe seien gefälscht“, sagt Hettich. „Was soll ich dazu sagen?“ meint Mahtani. „Sie sagen, der Stempel sei gefälscht“, beharrt Hettich. „Sie können auch glauben, dass der Himmel grün ist“, sagt Mahtani genervt.
Wer ist Kommandeur „Guillaume“?
Für die Verteidigung ist Guillaume nicht von der FDLR, sondern von einer anderen bewaffneten Gruppe. Guillaume gebe sich nur als FDLR aus um der Miliz Verbrechen anzulasten. “Diese Menschen kamen aus den betroffenen Gebieten“, erwidert der ehemalige UN-Experte und erläutert, warum er keinen Zweifel an der Echtheit hat.
„Sie bestätigten, dass diese Briefe von der FDLR waren, sie haben zusammen mit der FDLR gelebt, ihre Beziehung zur FDLR ist keine Phantasie. Viele Interviews haben die Gültigkeit der Briefe bestätigt.“
Der Brief kam von Guillaume
An anderer Stelle führt er aus: Zeugen hätten bestätigt, dass die Briefe von Guillaume kamen; es sei später zu FDLR-Angriffen genau dort gekommen, wo zuvor die Briefe verteilt wurden; der Abgleich von Telefongesprächen habe zudem ergeben, „dass es Kommunikation gab zwischen der Nummer von Guillaume und anderen FDLR-Satellitentelefonen, und zwar am selben Tag als Murwanashyaka mit den anderen Satelittentelefonen kommunizierte.“
Konkret geht es unter anderem um Angriffe in einem Ort namens Karasi. „Ein Zivilist aus Karasi hat ausgesagt, er ist eine wichtige Person in Karasi und er hatte gute Beziehungen zu Guillaume“, berichtet Mahtani. Guillaume hatte in dieser Region Landwirtschaftsbetriebe und eine Marihuanaplantage.
Im März 2009 kamen die Drohbriefe. Die Angriffe kamen später: „Es wurden ca 500 Personen gefangengenommen und viele Häuser abgebrannt, Guillaume hatte dabei eine aktive Rolle.“
„Ich bin nicht befugt, Namen zu nennen“
Die Namen seiner Zeugen will und kann Mahtani nicht nennen - das verbietet ihm schon die UN-Aussagegenehmigung für das OLG Stuttgart, die den Schutz vertraulicher Quellen beinhaltet. „Das Gericht kann Unterlagen beantragen. Ich bin jedoch nicht befugt, Namen zu nennen“, sagt er.
Das veranlasst die Verteidigung zu einem erneuten Antrag: Der Zeuge soll verpflichtet werden, die Namen zu nennen. Der Senat widerspricht: Das ist von der UN nicht gedeckt und der Zeuge kann das nicht einfach entscheiden. Der UN-Rechtsbeistand Mahtanis sagt, man könne zwar Unterlagen beantragen aber eventuell bekäme man sie nicht, oder nur in Zusammenfassung oder anonymisiert.
In Ermangelung dieser Angaben dreht sich vieles um die Qualität der Zeugen. Die UN-Expertengruppe schreibt in ihren Berichten, ihre Erkenntnisse kämen aus erster Hand oder von mindestens drei unabhängigen und zuverlässigen Quellen. Was das heiße, will Richter Hettich wissen.
Was sind "zuverlässige und unabhängige Quellen"?
„Unabhängig“, sagt Mahtani, „sind Quellen, die sich nicht kennen oder miteinander in Verbindung stehen und die nicht den gleichen politischen Hintergrund haben. Die UN oder Augenzeugen gelten als unabhängige Quelle. Zuverlässig“, erklärt er weiter, „sind Ermittlungen, die länger als ein Jahr dauern und wo es viele verschiedene Quellen gibt.“
Man habe mit Dutzenden, vielleicht Hunderten demobilisierten FDLR-Kämpfern gesprochen, auch direkt nach ihrer Desertion im Kongo. Er selbst vielleicht mit 40.
Gefragt wird nach den Zeugenaussagen zum Massaker von Busurungi vom 9. Mai 2009, das 94 Tote forderte und zu dem im UN-Bericht von 2009 detailliert die Telefonverbindungen zwischen Murwanashyaka und Kommandanten vor Ort unmittelbar vor und nach dem Massaker beschrieben werden.
Mahtani schildert ausführlich, welche Zeugenaussagen gewonnen wurden. „Also hatten Sie für Busurungi drei FDLR-Zeugen und zwei Flüchtlinge?“ fragt Richter Hettich. Es waren zwei FDLR-Kämpfer, eine FDLR-Kämpfergruppe, ein Mai-Mai-Kommandant und mehrere Flüchtlinge, präzisiert Mahtani. Wenn es so konkret wird, verzichtet der Senat meist auf genauere Nachfragen.
Ein anonymer Major
Murwanashyakas Anwältin Ricarda Lang glaubt Mahtani nicht. Sie will ganz genau wissen, an welchen Tagen Mahtani im ruandischen Demobilisierungslager Mutobo war, um FDLR-Kämpfer zu befragen. Sie kitzelt aus ihm heraus, dass er am 22. April 2009 einen FDLR-Major aus Mudacumuras engerem Umfeld interviewte.
Die Verteidigung will unbedingt den Namen des Majors öffentlich genannt haben. Da Mahtani sich weigert, nennt Lang einen Namen. Mahtani weigert sich unter Verweis auf die UN-Richtlinien, ihn zu bestätigen und wird darin vom Senat unterstützt.
„Was steht in der Vertraulichkeitsregelung?“ fragt Lang. „Dass ich nichts bekanntzugeben habe außer was mit dem Zeugen besprochen wurde“, antwortet Mahtani. „Was wurde dem Zeugen vor der Befragung gesagt?“ fragt Lang nach.
„Dass der Name nie enthüllt wird und dass der Zeuge bestimmt, zu welchem Grad Verweise auf seine Person offengelegt werden.“ „Wurde der Zeuge gefragt, womit er einverstanden wäre?“ „Das Gespräch ist vertraulich. Der Name wird nicht enthüllt.“
Mahtanis Laptop
Die Verteidigung würde an dieser und an vielen anderen Stellen am liebsten selbst in Mahtanis Computer nachschauen. Er selbst tut es nur selten, und im Laufe der Zeit immer weniger, um nicht in eine Falle zu tappen. Immer wieder klappt er bei der Befragung durch die Verteidigung seinen Laptop demonstrativ zu und sagt, er könne sich nicht erinnern.
Die Verteidigung beantragt schließlich, Mahtani möge aus seinen Notizen vorlesen. Der Senat weist das zurück. „Aus Notizen vorlesen wäre unzulässig“, stellt Richter Hettich klar. Nur Aussagen aus der Erinnerung seien zulässig, Notizen könnten lediglich als Erinnerungshilfe genutzt werden. Murwanashyakas Verteidigung stellt daraufhin zum wiederholten Male einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat.
Auch hiermit vergehen erhebliche Teile des vierten und letzten Befragungstages 11. Juli. Ebenso mit Dialogen wie diesem zwischen Lang und Mahtani: „Ich will wissen, was der Feldwebel konkret berichtet hat“. „Dazu komme ich noch. Sie brauchen nicht zu schreien, es ist laut und nicht nötig.“ „Ich schreie nicht!“
Die Einheit "Romeo" und das Bataillon "Mirage"
Immer wieder kehrt die Verhandlung in der Sache zu FDLR-Kommandeur Guillaume zurück, der mit den Drohbriefen aus der Region Bunyakiri, dessen Existenz die Verteidigung anzweifelt. Mit vollem Tarnnamen heißt er Guillaume Simba und mit richtigem Namen vermutlich Pierre Célestin Rurakabije, sagt Mahtani.
Er habe zur FDLR-Einheit „Romeo“ gehört, Kompanie des Bataillons „Mirage“ innerhalb der FDLR-Reservebrigade. Er habe außerdem mit integrierten Teilen von Kongos Armee FARDC zusammengearbeitet, speziell mit der 14. Brigade und dem FARDC-Oberst Chico in der Region Hombo-Bunyakiri.
Ausführlich berichtet Mahtani am 9. Juli darüber, wie die FDLR in dieser Region Märkte kontrollierte, vor allem in den Goldfördergebieten im Nationalpark Kahuzi-Biega. „Die Zivilbevölkerung wird fast wie bei der Sklavenhaltung behandelt“, schildert er.
Wie die FDLR am Gold verdiente
„Jeden Tag wird eine bestimmte Menge Gold produziert, ein Teil geht direkt an den FDLR-Kommandeur, er gibt das Gold weiter die Kette hinauf. Die FDLR kontrolliert einen Teil des Nationalparks, so auch die Landebahn. Die Zivilbevölkerung muss die Produkte tragen, die Familie wird im Park als Geisel gehalten, wenn der Träger nicht mit dem Geldbetrag zurückkommt und mit den Einkäufen aus der Liste der FDLR, erfolgen Repressalien gegen die Familie“.
Das war alles noch 2008, in der Zeit vor den gemeinsamen kongolesisch-ruandischen Militäroperationen gegen die FDLR 2009, einer Zeit also, wo nach Aussagen ehemaliger FDLR-Kämpfer die Miliz gut mit der Bevölkerung zusammenlebte. „Die Verbindung war stabil“, relativiert Mahtani dieses Zusammenleben. „Aber es war eine Verbindung mit einem Raubtier.“
Auf den Märkten Hombo und Numbi sammelte die FDLR Steuern ein. „2008 und Anfang 2009 kontrollierte die FDLR einen Großteil des Mineraliengewerbes in Süd-Kivu“, sagt Mahtani. „Das Geld aus dem Handel musste zum Teil mit Western Union an die FDLR überwiesen werden, oder bei Bareinnahmen wurde es zentralisiert an höhere Kommandanten im Minengebiet gegeben, oder es wurde in Bukavu gewaschen. Uns wurde gesagt, dass Teile des Geldes außerhalb der Region repatriiert wurden, auch nach Deutschland“.
Geld aus Süd-Kivu nach Deutschland
Murwanashyaka sei darin involviert gewesen, so Mahtani weiter. Er habe zum Beispiel Summen für Thuraya-Satellitentelefone angewiesen. „Ehemalige FDLRler aus dem Bergbau wussten, dass Murwanashyaka das Geld am Ende verwaltete“. Man habe ihnen gesagt, dass der Handelskontor Muyeye in Bukavu Geld nach Deutschland schicke.
Neben der Behauptung früherer ehemaliger FDLR-Zeugen, die FDLR habe bis 2009 gut mit Kongos Zivilbevölkerung zusammengelebt, dementiert Mahtani noch eine weitere: Dass Kongos Armee immer inmitten von Zivilisten lebe und die Zivilisten daher bei Kämpfen Zielscheiben würden, ob man es wolle oder nicht.
“Das ist Unsinn“, sagt Mahtani. „Ich war in mehreren FARDC-Lagern.“ Es habe durchaus „spezielle militärische Lager gegeben“. Allerdings hätten manche FARDC-Soldaten ihre Frauen und Familien dabeigehabt.
Wieder einmal: es fehlt eine gute Landkarte
Ein Schwachpunkt des Verfahrens in Stuttgart zeigt sich bei Mahtanis Befragung besonders deutlich: Es fehlt gutes Kartenmaterial. Wieder und wieder können bestimmte Orte nicht genau situiert werden. Und die geographischen Fragen sind ebenso ungenau wie die Landkarte - wenn zum Beispiel ein Richter am 4. Juli fragt: „In welchen Gebieten war die FDLR wann und wo vorherrschend?“
Das habe sich andauernd geändert, antwortet Mahtani. Das Gericht projiziert eine Karte an die Leinwand. „Das ist keine sehr nützliche Karte“, sagt Mahtani. Er beginnt Orte zu nennen. Die Verteidigung sagt, sie kann nicht mitschreiben.
Mahtani wird gebeten, in der Mittagspause die FDLR-Gebiete zu markieren, und zwar möglichst aus dem Gedächtnis. „Als ich der Polizei die Beweise vorlegte, konnte ich meine Unterlagen nutzen“, wundert sich Mahtani.
Referenzpunkte fehlen
Am Nachmittag fragt Richter Hettich nach den Markierungen. „Es ist keine gute Karte“, erläutert Mahtani. „Schlüsselorte sind dort nicht verzeichnet, es fehlen wichtige Referenzpunkte. Wenn Sie GPS-Daten wollen, wäre ein Kartograph der UN nötig. Also konnte ich nur ungefähre Gebiete markieren, mit Pfeilen für Bewegungen.“
„Hat Ihre Karte dann überhaupt einen Aussagewert?“ fragt Richter Hettich, als sei dies Mahtanis Problem. „Es ist nur eine grobe Annäherung“, sagt Mahtani.
Am nächsten Verhandlungstag, 9. Juli, wird er gebeten, die Positionen der FDLR-Abspaltung RUD zu markieren. Das sei schwierig, sagt Mahtani lakonisch. „Wenn es eine Karte mit genauen Positionen der RUD gäbe, wäre sie schon längst zerstört.“
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