■ DDR-Richter: 8 Jahre Knast verlangt
Berlin (dpa) – Im ersten Prozeß wegen der Verhängung von Todesurteilen durch das Oberste Gericht der DDR hat die Staatsanwaltschaft für den ehemaligen Richter Hans Reinwarth (73) acht Jahre Haft beantragt. Totschlag durch Rechtsbeugung sei die „perverseste Form“ dieser Straftat, sagte der Anklagevertreter nach drei Monaten Prozeßdauer gestern vor dem Berliner Landgericht. In dem Verfahren geht es um sechs Urteile des höchsten DDR-Gerichts aus den fünfziger Jahren. Allen Angeklagten war damals Spionage vorgeworfen worden. Durch die Urteile, die Reinwarth mitunterzeichnet hatte, starben zwei Menschen durch das Fallbeil.
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