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■ GERICHT76jährige darf in Berlin bleiben

Berlin. Eine 76jährige kranke Türkin, die von ihrer Familie in Berlin betreut wird, darf von den Behörden nicht in ihre Heimat abgeschoben werden. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts liegt bei der Frau, die an der Alzheimerkrankheit leidet, ein Härtefall vor. Die Pflege der Klägerin sei in der Türkei nicht sichergestellt, hieß es in der Begründung. Das Gericht verurteilte die Ausländerbehörde, der Frau eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen (Az. VG 11 A 28.92).

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