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65 auf der Stasi-Liste

■ Die Volkskammerkriterien für Namensnennungen

Berlin (dpa) — Nach dem Beschluß der Volkskammer vom Freitag vormittag sollten die Namen von Abgeordneten — insgesamt 65 — bei der Erfüllung folgender sechs Kriterien genannt werden:

1. Abgeordnete, bei denen sich der Verdacht bestätigt und der Prüfungsausschuß eine Niederlegung des Mandats empfohlen hat (15 Abgeordnete).

2. Der Verdacht hat sich bestätigt und der Abgeordnete hat sein Mandat niedergelegt (1).

3. Die Akteneinsicht war wegen Nichtanwesenheit einer Person des Vertrauens nicht möglich (2).

4. Die Akten sind vernichtet, noch nicht auffindbar oder unvollständig (22).

5. Eine Überprüfung konnte nicht vorgenommen werden, weil der Betreffende eine Bereitschaftserklärung verweigerte (9).

6. Der Abgeordnete ist in der Stasi-Kartei eingetragen, aber es gibt keine ausreichenden Gründe für die Empfehlung, das Mandat niederzulegen (16).

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