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40 Stunden im öffentlichen Dienst

Bonn (dpa) — Für die rund 1,6 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Ostdeutschland gelten ab 1991 an dieselben Urlaubsvorschriften wie im bisherigen Bundesgebiet. Außerdem bekommen sie ein Urlaubsgeld von 300 Mark und eine Weihnachtszuwendung von 75 Prozent eines Monatsgehaltes. Vom 1.April 1991 an wird die wöchentliche Arbeitszeit von jetzt 43,75 auf 40 Stunden herabgesetzt. Damit arbeiten sie eineinhalb Stunden länger als die KollegInnen aus dem Westen. Darauf einigten sich die Tarifvertragsparteien in der Nacht zum Donnerstag in Bonn. Der Urlaubsanspruch erhöht sich danach von 21 auf 26, 29 beziehungsweise 30 Tage je nach Lebensalter. Wechselschichtarbeiter bekommen vier freie Tage zusätzlich.

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