: 3.000 Mark wegen fahrlässiger Tötung
Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen einen 48jährigen Kranführer aus Lichtenberg, dessen Baukran einen Schornstein umgerissen hatte, ist eingestellt worden. Das Amtsgericht Tiergarten legte dem Angeklagten auf, an die Witwe eines durch den herabgestürzten Schutt erschlagenen 22jährigen Türken 3.000 Mark zu zahlen. Der durch den Unfall linksseitig gelähmte vierjährige Cousin soll 2.000 Mark erhalten.ADN
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen