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3.000 Mark wegen fahrlässiger Tötung

Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen einen 48jährigen Kranführer aus Lichtenberg, dessen Baukran einen Schornstein umgerissen hatte, ist eingestellt worden. Das Amtsgericht Tiergarten legte dem Angeklagten auf, an die Witwe eines durch den herabgestürzten Schutt erschlagenen 22jährigen Türken 3.000 Mark zu zahlen. Der durch den Unfall linksseitig gelähmte vierjährige Cousin soll 2.000 Mark erhalten.ADN

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