: 3.000 Mark für Pornos
■ Sex auf der Homepage in Bayern verboten
Das Amtsgericht Erlangen erließ am Montag gegen einen 38jährigen Mann einen Strafbefehl über 3.000 Mark, weil er auf seiner Homepage Bilder mit sexuellen Handlungen von Erwachsenen angeboten hatte, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sein dürfen. Zwar mußten Surfer vor Aufruf der Dateien versichern, daß sie über 18 Jahre alt seien, aber das Gericht sah darin keine ausreichende Vorkehrung für den Jugendschutz. Denn nach Paragraph 184 Strafgesetzbuch ist die Verbreitung pornographischer Schriften „an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann“, strafbar. AFP, taz
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