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218.523 Zweitwohnungen werden jetzt teuer

■ Wer bis Juni keinen Erstwohnsitz anmeldet, muß zahlen: 60 Millionen Einnahmen erwartet

Mit leichtem Schrecken haben einige BerlinerInnen in den vergangenen Tagen betrachtet, was ihnen da aus ihrem Briefkasten entgegenflatterte. Die Finanzämter machen jetzt Ernst mit dem, was das Abgeordnetenhaus im vergangenen Jahr beschlossen hat: die Zweitwohnungssteuer. Um die Bemessungsgrundlage zu erheben, wird denjenigen, die eine Nebenwohnung in Berlin angemeldet haben, die sogenannte „Zweitwohnungssteuererklärung“ zugestellt.

Mit rund 60 Millionen Mark zusätzlichen Einnahmen rechnet die Finanzverwaltung aus der neu eingeführten Steuer. Damit diese Millionen auch in den Topf von Senatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) wandern, verschicken die bezirklichen Finanzämter derzeit 218.523 Briefe an Berlinerinnen und Berliner, die hier ihren Zweitwohnsitz haben.

Bis zum 30. Mai noch haben diese Zeit, etwaige Zweitwohnungen in Erstwohnungen umzumelden. Wer nach dem Stichtag noch die Zweitwohnung gemeldet hat, muß die „Zweitwohnungserklärung“ abgeben. Der Steuer unterliegt, wer länger als ein Jahr die Zweitwohnung „zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat“. Dies gilt auch für die, die noch zusätzlich einen Erstwohnsitz in Berlin aufzuweisen haben.

Eine kleine Mehrausgabe muß die Finanzsenatorin für die Einforderung der Zweitwohnungssteuer allerdings ansetzen: Weil jede(r) BerlinerIn mit Zweitwohnsitz schließlich persönlich angeschrieben werden muß, enthält das Anschreiben mehr als die als Höchstgrenze zugelassene Anzahl vom Standardbrief abweichender Buchstaben. Die Briefe lassen sich deshalb nicht mehr als Massendrucksache verschicken, wie der Sprecher der Finanzverwaltung, Dirk Wildt, zugeben mußte. Das bedeutet, daß die Versendeaktion noch einmal etwa 224.000 Mark kosten wird. babs

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