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218-Kontrollklage ohne Baden-Württemberg

Das CDU-regierte Baden-Württemberg wird der Normenkontrollklage der bayerischen CSU-Regierung gegen Teile der Abtreibungsparaphen 218 und 219 nicht beitreten aus formalrechtlichen Gründen. Das Bundesland kann nur eine eigene Klage anstrengen oder im Rahmen des bayerischen Verfahrens eine Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht abgeben. Am kommenden Montag will die Landesregierung über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.