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2009 nur noch 1700 FälleWeniger Verdachtsfälle bei Scheinehen

Im Jahr 2009 gab es nur 1.700 Fälle, 2000 noch knapp 5.300. Die Migrationsexpertin der Linkspartei sagt: Die Pläne der Regierung verstoßen gegen Europarecht.

Kleiner Finger statt ganzer Hand: Die Zahl der "Scheinehen" ging kräftig zurück. Bild: dpa

BERLIN taz | Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Aufenthaltsrecht von ausländischen EhepartnerInnen verstößt gegen Europarecht, bemängelt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Dagdelen verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Donnerstag. Laut dem Urteil dürfen einmal gewährte Erleichterungen für türkische Arbeitnehmer beim Aufenthaltsrecht nicht mehr zurückgenommen werden, erklärte Dagdelen.

Die Bundesregierung plant eine Verschlechterung im Aufenthaltsrecht, die auch TürkInnen betrifft: Ein Gesetzentwurf, der demnächst in den Bundestag eingebracht werden soll, sieht vor, dass nachgezogene ausländische EhepartnerInnen im Falle einer Scheidung künftig wieder erst nach drei statt wie bisher nach zwei Jahren Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangen sollen. Damit sollen laut Bundesregierung "Scheinehen" bekämpft werden.

Dieser Gesetzentwurf verstoße nach dem EuGH-Urteil gegen Europarecht, erklärte Dagdelen. "Die Bundesregierung muss ihr Vorhaben stoppen, wenn schon nicht aus Interesse an den betroffenen Frauen, dann eben aus europarechtlichen Gründen", erklärte Dagdelen. Die Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre sei ein Skandal, denn Frauen in Gewaltverhältnissen oder auch Zwangsehen müssten so aus Angst vor einer Abschiebung ein Jahr länger ausharren, rügte Dagdelen.

Die Bundesregierung begründet die geplante Verschärfung bei der Mindestdauer mit Scheinehen, die eingegangen würden, um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. In einer Antwort auf eine Anfrage Dagdelens räumte das Bundesinnenministerium jedoch ein, dass im Jahre 2000, dem Jahr, in dem die Mindestdauer von damals drei auf zwei Jahre verkürzt wurde, noch gegen 5.269 Tatverdächtige wegen des Verdachts der "Scheinehe" ermittelt wurde. Im Jahre 2009, nachdem die zweijährige Mindestehedauer schon lange in Kraft war, lag die Zahl der Verdächtigen jedoch mit 1.698 Personen deutlich niedriger.

Das Bundesinnenministerium wies allerdings darauf hin, dass diese Verminderung auch mit der EU-Osterweiterung zu tun haben könnte - seitdem gelten für Ehen mit OsteuropäerInnen andere aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Welche Konsequenzen sich aus dem EuGH-Urteil ergeben, werde geprüft, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der taz.

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3 Kommentare

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  • WS
    Wolfgang Salewski

    Die Übeltäter haben gelernt, die Schein- und Zwangsehen besser zu tarnen. Das ist alles

  • V
    vantast

    Wenn man die lange Liste der Entscheidungen um Menschenrechte nach dem Abstimmverhalten der CDU/CSU durchsieht ( ich verfolge soetwas schon viele Jahre), sind die Entscheidungen meistens, vielleicht zu etwa 90%,gegen die Interessen der (einfachen) Menschen gerichtet. Dazu ist die Frage: "Wie würde Christus entscheiden?" sehr hilfreich.

    Kleiner Auszug:Atombombe: Adenauer&Strauß wollten sie,Aufrüstung:Ja,bitte, Atomenergie:jawoll, Gentechnik:natürlich, Ausländer:raus,Multikulti:nein, Gleiche Bildungschancen:nein, Kinderrechte:hat Zeit, Asyl:nur zögerlich,Todesstrafe:"KopfAbJäger",Schutz von Zellhaufen,aber Vernachlässigung von Kindern,Abschuß von Flugzeugen usw.

  • A
    Alexandra

    Man sollte zu dem Thema einen Volksentscheid einbringen. Die Linke könnte da doch mal was in die Wege leiten!

     

    Das Volk muss die Macht haben!