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2.000 Euro Strafe statt 9 Monate Haft für Aktivistin

Doch keine Haft für Klimaaktivistin Irene T. nach ihrer Blockade des Kohlekraftwerks Neurath in Nordrhein-Westfalen: Das Landgericht Mönchengladbach hat am Dienstag ein Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich revidiert. T. muss nun keine 9-monatige Haftstrafe ohne Bewährung absitzen, sondern 2.000 Euro Strafe zahlen, wie die Verteidigung der Aktivistin der taz mitteilte und das Landgericht bestätigte. Die Aktivistin hatte sich im November 2021 mit rund 40 Mit­strei­te­r*in­nen auf einer Werksbahnstrecke des Energiekonzerns RWE festgekettet, auf der Kohle aus den rheinländischen Tagebauen in die Kohlekraftwerke transportiert wird. So konnte RWE das Kraftwerk Neurath zeitweise nicht beliefern. Vier Ak­ti­vis­t*in­nen wurden identifiziert und angeklagt. Das Verfahren um T. war das dritte, das verhandelt wurde. Auch in den Fällen von Eike G. und Tessa P. waren bereits Haftstrafen in zweiter Instanz in Geldstrafen umgewandelt worden. Neben den Strafprozessen läuft auch eine zivilrechtliche Klage von RWE gegen die vier Aktivist*innen. Das Unternehmen will laut T. Schadensersatz in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Als Begründung gibt es Mehrkosten an, die entstanden seien, weil zeitweise in Neurath kein Strom produziert werden konnte und Kun­d*in­nen mit extra zugekauftem Strom hätten beliefert werden müssen. (scz)

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