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175er weiter rechtens

■ Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird kritisiert

Karlsruhe (taz) — Seit langem ist die Absicht der Bonner Koalition bekannt, das Sonderstrafrecht gegen Schwule, den Paragraphen 175, abzuschaffen. Die deutsche Einheit ließ keine andere Wahl, weil die DDR eine entsprechende Reform ihres Rechts bereits 1988 durchgeführt hatte. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem bislang unveröffentlichten Beschluß die Verurteilung von Schwulen auf Grundlage des Paragraphen 175 StGB weiter für rechtens erklärt (5 StR 128/92). Für „eine befristete Übergangszeit“ sei ein geteiltes Strafrecht in Ost und West zulässig. Mit der Entscheidung, so der Schwulenverband in Deutschland (SVD), stelle sich das Gericht gegen die inzwischen herrschende Meinung der Rechtsliteratur. Der SVD forderte die designierte Bundesjustizministerin deshalb in einem Schreiben auf, die Beratungen über die Reform des Sexualstrafrechts umgehend zum Abschluß zu bringen.

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