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1690 — Schäfermord

Der Besitzer des Rittergutes zu Kampehl, Christian Friedrich von Kahlbutz, will auch im Falle der schönen Maria Leppin aus Bückwitz das Recht der ersten Nacht in Anspruch nehmen, doch sie verweigert sich ihm, und so erschlägt er in krauser Logik ihren Bräutigam, den Schäfer Pickert. Die Leppin beschuldigt ihren „hohen, gnädigen Herrn“ nun öffentlich des Mordes, doch der brauchte als Adliger nur zu schwören, nicht der Mörder zu sein — und schon hatte er seinen Freispruch erreicht. Zu Strafe aber darf er bis heute nicht verwesen und muß sich Tag für Tag von angereisten Schaulustigen begaffen lassen.

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