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15.000 Mark Strafe für Hehler

Berlin. Ein 30jähriger Hehler gestohlener Autotelefone kam mit einer Geldzahlung von 15.000 Mark davon. Das Schöffengericht berücksichtigte das umfassende Geständnis des nicht vorbestraften Angeklagten, der nach seiner Festnahme die Diebesbeute im Gesamtwert von rund 400.000 Mark zurückgegeben hatte. Die 159 Autotelefone stammten aus einem Einbruch vom August 1992 in das Versandgebäude eines Elektrokonzerns. Die Einbrecher hatten das Tor aufgestemmt und waren mit einem Fahrzeug direkt vor das Versandgebäude gelangt, wo sie die auf Paletten gestapelten Autotelefone aufluden. Der Angeklagte hatte im Ruhrgebiet die „heiße Ware“ zu einem Stückpreis von 1.750 Mark angeboten.

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