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129 a-Verfahren wegen Plakat zu RAF-Gefangenen begann erneut

Berlin (taz) – Nach vierjähriger Pause begann vor dem Berliner Kammergericht gestern wieder ein §129a Verfahren (Werbung für eine terroristische Vereinigung). Vier Geschäftsführer zweier Kollektivbetriebe sind wegen eines Plakats angeklagt, auf dem für die RAF-Gefangene im Berliner Hochsicherheitstrakt, Angelika Goder, eine Hüftoperation „unter menschenwürdigen Bedingungen“ sowie „die Freilassung von Günther Sonnenberg und die Zusammenlegung aus RAF und Widerstand“ gefordert wird. Ginge es nach dem Kammergericht, so fände dieser Prozeß überhaupt nicht statt:

Es hatte die Eröffnung des Verfahren abgelehnt, weil es in dem Plakat keine RAF Werbung sondern lediglich eine humanitäre Forderung sah. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin wurden die Kammerrichter jedoch vom Bundesgerichtshof zum Prozeß gezwungen. Daß die Richter das Verfahren nach wie vor am liebsten vom Halse hätten, zeigte das große Interesse des Vorsitzenden an einem Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Prozesses wegen Verjährung der Strafverfolgung. Den Anwälten zufolge hat das Plakat bis zum Beschlagnahmebeschluß der Staatsanwaltschaft mehr als sechs Monate – nach sechs Monaten ist die Sache verjährt – in den Geschäftsräumen des Angeklagten gehangen. Das Gericht stellte die Entscheidung über den Antrag auf Einstellung zurück, die Frage der Verjährung soll in der Beweisaufnahme geklärt werden.

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