: § 218: An der Grenze zwangsuntersucht
■ Grenzer schicken Frauen auf gynäkologischen Stuhl
Bonn/Berlin (dpa/taz) — Empörung herrschte bei PolitkerInnen aller Parteien über die „Hexenjagd“ an der deutsch-holländischen Grenze. 'Der Spiegel‘ hatte berichtet, Grenzschützer ließen westdeutsche Frauen bei der Rückreise aus Holland zum Nachweis von Schwangerschaftsabbrüchen gynäkologisch zwangsuntersuchen. Das Nachrichtenmagazin führt den Fall einer jungen Frau aus Süddeutschland an, die gegen ihren Willen in einem Krankenhaus in Gronau untersucht worden sei. Dies wurde vom Bundesinnenministerium inzwischen dementiert.
Das Nachrichtenmagazin beruft sich auf eine Untersuchung des Freiburger Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht. Darin wird von durchschnittlich zehn Fällen im Jahr berichtet, in denen der Grenzschutz wegen möglicher Verstöße gegen den Paragraphen 218 tätig geworden sei. Der Abtreibungsexperte des Instituts, Hans-Georg Koch, stellte gegenüber der taz die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Behörden infrage. Zwangsuntersuchungen dürften von der Staatsanwaltschaft ohne richterliche Anordnung nur dann angeordnet werden, wenn die Gefahr des Verlustes der Beweismittel bestünde. SEITE 4
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