Die Arbeitssenatorin hat Recht: Es muss endlich mal geklärt werden, was ein „gesamtstädtisches Interesse“ ist, das offene Kaufhäuser am Sonntag rechtfertigt.
Grüne Woche oder ITB sind nicht unbedingt im öffentlichen Interesse für die Stadt, urteilt das Verwaltungsgericht – und kassiert drei verkaufsoffene Sonntage in 2018.
Verdi weitet die Amazon-Bestreikung aus – teilweise bis zum 24. Dezember. Die genehmigte Sonntagsarbeit sieht die Gewerkschaft als Aushebelung des Streiks.
Dürfen auch Videotheken und Callcenter am Wochenende geöffnet sein? Nein, sagt das Bundesverwaltungsgericht und schiebt der Sonntagsarbeit einen Riegel vor.
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