Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Nato-Angriffs in Kundus hat den Opferangehörigen nichts genutzt. Den Menschenrechten aber sehr wohl.
Einst hatte die Bundeswehr ihr Feldlager in der nordafghanischen Provinz. In der Hochburg der Taliban ist der Staat auf dem Rückzug.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte Deutschland verurteilen – weil die Tötung von Zivilisten nicht ausreichend untersucht worden sei.
2009 hatten Taliban zwei Tanklaster entführt, die ließ ein deutscher Oberst bombardieren. Die Opfer haben keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Für viele Kriegsschäden hat die Bundeswehr Entschädigung gezahlt – auch für getötete Zivilisten. Ein Schuldeingeständnis ist das jedoch nicht.
Beim Bombardement in Kundus gab es keinen Rechtsbruch, urteilt das Bonner Landgericht – und belohnt die Ahnungslosigkeit der deutschen Armee.
Die Angehörigen der Opfer, die bei einem Angriff in Kundus 2009 getötet wurden, erhalten keine Entschädigung. Eine Verletzung der Amtspflicht sei nicht nachzuweisen.
Auch Afghanen haben Rechte, wenn die Bundeswehr in ihrem Land Krieg führt. Der Prozess in Bonn wird die Bundeswehr im positiven Sinne hemmen.
Die ARD das versucht Dilemma von Afghanistan-Kommandeur Oberst Klein nachzuzeichnen. Sie verheddert sich zwischen Doku und Fiktion.
Ein Rückblick auf eine Serie von Fehlern und Lügen im Jahr 2009: Nach dem Luftangriff in Kundus wurde in Deutschland erstmals vom Krieg gesprochen.
Dürfen Hinterbliebene eines Nato-Angriffs gegen die Bundeswehr klagen? Ja, sagen die einen. Nein – im Krieg gelten besondere Gesetze, sagen die anderen.