Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind in der Praxis wichtiger als das Grundgesetz. Am wichtigsten aber ist die Gesellschaft.
Vor 73 Jahren trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Wäre der 23. Mai nicht ein gutes Datum für einen Nationalfeiertag?
Olaf Scholz diktiert der eigenen Fraktion eine neue Sicherheitspolitik. Die Überrumpelungsaktion zeugt nicht von Führungsstärke.
Im September 1951 wurde das Bundesverfassungsgericht gegründet. Welchen Einfluss hat es heute? Die jüngsten Entscheidungen zeigen ein buntes Bild.
CDU und SPD planen im Bund eine Grundgesetzänderung. Diese schwäche die Position der Kinder, warnt Ralf Slüter vom Hamburger Kinderschutzbund.
Die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Normalität macht sichtbar, wer für die Pandemiebekämpfung eigentlich zuständig ist: die Bundesregierung.
Der falsche Begriff „Rasse“ soll aus dem Grundgesetz verschwinden. Die Suche nach einer sinnvollen Alternative dauert jedoch an.
Die FDP will den Schutz der „sexuellen Identität“ im Grundgesetz durchsetzen. Im Gegenzug sind sie zu einer Stärkung der Rechte von Kindern bereit.
Wer der Rechtsdrift widerstehen will, muss sich bestimmt und aktiv damit auseinandersetzen. Hier einige Gelegenheiten.
Kinderrechte im Grundgesetz sind rechtlich unnötig. Alle Grundrechte im Grundgesetz gelten für Kinder genauso wie für Alte und 30-Jährige.
Union und SPD haben sich auf die Betonung der Kinderrechte im Grundgesetz geeinigt. Die Zweidrittelmehrheit im Bundestag ist fraglich.
Eine Gesetzesinitiative von FDP, Grüne und Linke fordert die Ablösung der Staatsleistungen für die Kirchen. Die schreibt die Verfassung vor.
In der CDU wird gefordert, Demonstrationen wie die vom Samstag zu verbieten. Das wäre falsch, aber Auflagen müssen rigide durchgesetzt werden.
In einer taz-Kolumne wurden Polizeibeamte mit Abfall gleichgesetzt. Dass dies nicht geht, muss auch in Zukunft der kleinste gemeinsame Nenner sein.
Die Union tut sich schwer, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Auch im StGB gibt es an einigen Stellen Überarbeitungsbedarf.
Die Grünen fordern, „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu entfernen, nicht alle sind einverstanden. Beschämend, dass wir darüber debattieren müssen.
Die Meinungsfreiheit gilt für harmlose wie auch für gefährliche Positionen. Wer aber Lügen als Tatsachen hinstellt, kann sich nicht auf sie berufen.
Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken lehnte die Bundeswehr mehrere Corona-Hilfseinsätze ab. Dafür gibt es sogar Lob von der Linken.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat eine Demo verboten, obwohl das Verwaltungsgericht sie zunächst zuließ. Aktivist*innen wollen nicht aufgeben.
Coronaverordnungen schränken politischen Protest ein. Auf die Gelegenheit, Versammlungen ganz zu verbieten, scheinen einige nur gewartet zu haben.