Selten schützt Krankheit vor Abschiebung
Wer als Flüchtling in Deutschland erkrankt, darf so lange im Land bleiben, wie Leib und Leben in der Heimat bedroht sind – auch bei abgelehntem Asylantrag. Schwierig wird es bei den Grenzfällen wie Aidskranken und Traumatisierten
2.10.2003