Im Falle einer in der Forensik eingesperrten Stalkerin macht das Bundes-verfassungsgericht der Bremer Justiz allerlei Vorwürfe. Das bleibt erst mal folgenlos.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr wegen Nachstellung gegen den bisherigen Inspektionsleiter der Wolfsburger Polizei, aber wegen Vorteilsnahme.
In der Chefetage der Polizeiinspektion Wolfsburg gab es einen möglichen Stalking-Fall. Der zuständige Polizeipräsident machte erst nichts und dann zu viel.