Im Sommer erschien in der FAZ ein Artikel, der suggerierte, Kinder von homosexuellen Paaren seien besonders missbrauchsgefährdet. Dafür wurde das Blatt nun gerügt.
Im Fokus stehen ein Live-Video vom Tatort und unverpixelte Tote. Insgesamt sind es deutlich weniger als nach den Terroranschlägen in Paris im November 2015.
Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über den Focus-Titel zur Kölner Silvesternacht abgewiesen. Die Bild bekam vier Rügen, weil sie den Opferschutz verletzte.
Wann sollen Journalisten die Herkunft von Straftätern nennen und wann nicht? Der Deutsche Presserat stand hier bislang für Zurückhaltung – und bleibt dabei.