Das Bundesarbeitsgericht Erfurt verhindert den Ausgleich zwischen Billigtarifen und Stammlöhnen. Damit dürften die Ansprüche auf Nachzahlung fast verfallen sein.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest einfordern – ohne spezielle Begründung.