Einstimmig, aber mit einer Protokollnotiz: Auf ihrer Herbsttagung beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern einstimmig einen neuen Antrag zum NPD-Verbot.
Der Krauschwitzer Ortsbürgermeister findet den Bundestag verfassungsfeindlich und hält die NSU-Mörder für Widerstandskämpfer. Nun soll er sein Amt verlieren.
Zuletzt wurde die KPD verboten: im Jahr 1956. Seitdem hat sich viel geändert. Deshalb ist unklar, was bei einem Verbotsverfahren gegen die NPD das Ergebnis wäre.
Hetzparolen, Gewalttaten, NS-Sehnsuchtsprosa: Die Länder glauben, genügend Belege für ein NPD-Verbot zu haben. Sie wollen das Verbotsverfahren starten.
Die NPD nutzte ungefragt Filmaufnahmen von Jugendlichen für ein Wahlkampfvideo. Das geht so nicht, urteilte ein Gericht. Die Schüler bekommen je 1.000 Euro.
Die NPD hat das Verfassungsgericht angerufen: Es soll feststellen, ob die Partei verfassungmäßig ist oder nicht. Für das Gericht ist das juristisches Neuland.
Einem rechtsextremen Schornsteinfeger ist der Kehrbezirk entzogen worden. Nach einem längeren Streit heißt es nun in einem Grundsatzurteil, das sei rechtmäßig.